Kostenerstattung / Abrechnung


Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Eine Kostenerstattung erhalten Sie in der Regel von einer privaten Krankenversicherung, einer privaten Zusatzversicherung für Kassenpatienten, die Heilpraktikerleistungen abdeckt und der Beihilfe.

Sie sind privat versichert?

Dann übernimmt Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten je nach abgeschlossenen Tarif bis zu 100 Prozent. Bitte beachten Sie, dass der erstattungsfähige Maximalbetrag, den die privaten Versicherer z.B. mit 41,00.-€ für homöopathische Behandlung ansetzen, nicht in Übereinstimmung zu bringen ist mit dem tatsächlichen Behandlungsaufwand. Daher kann sich eine Selbstbeteiligung bei der Kostenübernahme für Sie ergeben. Sollte das eine finanzielle Härte für Sie bedeuten, sprechen Sie mich bitte an.

Sie sind gesetzlich versichert?

Dann beachten Sie bitte, dass Ihre Versicherung die Behandlungskosten nicht erstattet. Es besteht jedoch die Möglichkeit die anfallenden Behandlungskosten durch eine private Zusatzversicherung, die Heilpraktikerleistungen abdeckt, erstattet zu bekommen. Diese kann ergänzend zu einer bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. Die Tarife der einzelnen Anbieter variieren wegen unterschiedlichen Erstattungssummen pro Jahr und Leistungsumfang. Grundsätzlich sind Tarife, die ausschließlich die Heilpraktiker-Behandlung erstatten die bessere Alternative.

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